Die AG.ZE setzt sich dafür ein, dass Pferde nur auf Basis gezielter Diagnostik mit entsprechenden Anthelminthika sinnvoll entwurmt werden und der Erfolg der Medikamentenverabreichung kontrolliert und dokumentiert wird. Somit können die Verbreitung von Resistenzen verhindert und die Sinnhaftigkeit einer medikamentösen Behandlung garantiert werden.
Prinzipen der Zeitgemäßen (+Selektiven) Entwurmung (ZE (+SE))
(erstellt durch die AG ZE e.V. im September 2017)
- Verhinderung der Einschleppung von Wurmarten in einen Bestand
- Reduktion des Infektionsdrucks durch Wurmarten in einem Bestand
- Eliminierung von Wurmarten in einem Bestand
- Erkennen und Eindämmen von Resistenzentwicklung im Bestand
4. Selektiv werden behandelt:
Kleine Strongyliden – Schwellenwert: 200 EpG (Eier pro Gramm Kot)
Gezielt werden bei positivem Nachweis behandelt:
Parascaris spp. ; Anoplocephala spp., Große Strongyliden, Oxyuris equi
Dictyocaulus arnfieldi, Fasciola hepatica und Gasterophilus spp.
Diagnostiziert werden:
Strongyloides westeri
5. Die Diagnostik erfolgt kontinuierlich und beginnt optimaler Weise mit dem
Beginn einer Weidesaison mit einem Screening-Jahr. Dabei kommt mindestens
vier Mal ein quantitatives Untersuchungsverfahren mit der üblichen
Nachweisgrenze von 20 EpG zum Einsatz, aber auch gezielte Diagnostik zum
Nachweis von S. vulgaris, Anoplocephala spp. und im Verdachtsfall von Oxyuris
equi, Strongyloides westeri, Dictyocaulus arnfieldi, Fasciola hepatica und
Gasterophilus spp.
6. Im Anschluss an das Screening-Jahr werden die Pferde in Kategorien eingeteilt
und anschließend nach Einschätzung des betreuenden ZE Tierarztes
unterschiedlich oft untersucht oder im Fall von Pferden mit hoher Strongylidenei-
Ausscheidung kontinuierlich entwurmt.
7. Die Wirksamkeit von Behandlungen von Strongyliden, Spulwürmern und
Pfriemenschwänzen wird mit Wirksamkeitsproben überprüft.
8. Moxidectin wird im Sinne eines Reserve-Anthelminthikum nur für besondere
Indikationen eingesetzt.
9. Neue Pferde, die in einen Bestand aufgenommen werden sollen, werden einer
parasitologischen Quarantäne unterzogen.
10. Alle erhobenen Daten werden nachvollziehbar dokumentiert.